Patienteninformation

Unsere Vision

Die Vorarlberger Krankenpflegevereine sind bemüht notwendige medizinische Pflege und die ganzheitliche Betreuung zuhause zu ermöglichen. Sie unterstützen den Wunsch kranker/pflegebedürftiger Menschen, bis an ihr Lebensende in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können.

Pflegegrundsätze

Die Pflege durch unser Pflegepersonal versteht sich grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe. Sie und Ihre Angehörigen werden gepflegt, angeleitet und unterstützt, um größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten oder wieder zu erlangen. Dazu ist Ihre Mitarbeit und die Ihrer Angehörigen erforderlich.

Weiters sind wir bestrebt, Ihnen ein würdevolles Leben bis zuletzt in Ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Unser Pflegepersonal arbeitet im Rahmen der gesetzlich verankerten Berufsbilder sowie Tätigkeitsbereiche und verfügt über die entsprechenden Ausbildungen. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt und weiteren benötigten ambulanten Diensten ist von großer Bedeutung für eine gute häusliche Pflegesituation.

Gründe für die Beendigung der Betreuung

  • Es ist keine medizinische oder pflegerische Betreuung mehr notwendig 
  • Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalt 
  • kein Wunsch nach weiterer Hauskrankenpflege 
  • unzumutbare Arbeitsbedingungen bzw. Gesundheitsgefährdung für das Pflegepersonal 

Im Rahmen unserer Tätigkeit ist das Pflegepersonal im ambulanten Bereich verpflichtet, immer festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle zu tragen (d. h. die Schuhe werden am Einsatzort nicht ausgezogen!) Dies dient der Sicherheit für den Patienten und für das Pflegepersonal. 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die grundsätzliche Ablehnung von pflegeerleichternden Behelfen – wie z.B. Pflegebetten, Patientenheber oder Badelifte – die Arbeit unseres Pflegepersonals wesentlich erschwert und sein Gesundheitsrisiko erhöht. In diesem Fall sind wir zur Beendigung des Einsatzes berechtigt. Dies trifft auch zu, wenn die Sicherheit unseres Pflegepersonals in Ihrem Haushalt – z.B. durch Hunde – nicht gewährleistet ist, oder wenn der Zutritt zu den Räumlichkeiten nicht möglich ist.

Verschwiegenheitspflicht und Hilfsmittel

Unser Pflegepersonal unterliegt im Rahmen seiner Berufsausübung der Verschwiegenheitspflicht.
Wir bitten um Ihr Einverständnis, dass persönliche Daten und Pflegedaten erfasst werden. Für eine individuelle, Ihren Bedürfnissen angepasste Pflege ist es nötig, persönliche Daten zu erheben. Weiters müssen Pflegedaten erfasst werden, um den Kostenträgern einen Leistungsnachweis erbringen zu können.