Ambulante Pflege

Region: Fußach, Gaißau, Höchst

Zeitlicher Umfang (Dauer, Häufigkeit, Intensität)

Unser Pflegepersonal erstellt in Absprache mit Ihnen den notwendigen Pflege- und Betreuungsplan. Anhand dieses Planes werden Pflege und Betreuung durchgeführt und laufend dokumentiert. Die Pflegemaßnahmen richten sich hinsichtlich Art, Dauer, Zeit und Umfang nach der pflegerischen Einschätzung. Dabei bemühen wir uns, Ihre Anliegen und Wünsche sowie Ihr persönliches Umfeld im Rahmen unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Medizinische Hauskrankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel, Medikamentengebarung (Auffüllen von Medikamentendispensern) wird nach schriftlicher ärztlicher Verordnung durchgeführt. Der Leistungsumfang unserer Pflege kann sich Ihrem Gesundheitszustand entsprechend erhöhen oder verringern. Wir ersuchen Sie, zu den vereinbarten Zeiten anwesend zu sein und bitten um Verständnis, dass sich unsere Hausbesuche in einem flexiblen Zeitrahmen bewegen.

Leistungskatalog und Betreuungszeiten

Fachkundige Gesundheits- und Krankenpflege, wie z.B. Körperpflege, spezielle Maßnahmen gegen Wundliegen, Mobilisation, Verbandswechsel, etc. je nach Tätigkeit nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung.

  • Übernahme mit Erstellung eines Pflegeplans nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Beratung, Anleitung und Begleitung der pflegenden Angehörigen
  • Vermittlung bzw. Organisation von Pflegebehelfen und Pflegeartikeln
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen
  • Beratung über das bestehende Unterstützungsangebot zur Betreuung und Pflege daheim

Diese Leistungen werden in der Regel von Montag bis Freitag tagsüber erbracht. Bei schwerkranken oder sterbenden Menschen werden nach individueller Pflegeeinschätzung und nach Möglichkeit, darüber hinausgehende Bereitschaftsdienste angeboten.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuungsdienste fallen nicht in den Leistungskatalog der Hauskrankenpflege Wir bitten um Verständnis, dass es uns aus personellen und/oder fachlichen Gründen nicht möglich ist, ausschließlich eine bestimmte Pflegeperson bei Ihnen einzusetzen. Weiters haben wir den Auftrag, Schülern der Gesundheits- und Sozialberufe ein Praktikum in der Hauskrankenpflege zu ermöglichen.

Bei akuter Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes sollten Sie unverzüglich Ihren Hausarzt kontaktieren. Die Hauskrankenpflege kann keine medizinischen Entscheidungen fällen. Falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, um die Hausbesuche entsprechend planen zu können. Informieren Sie uns auch rechtzeitig über eine geplante Krankenhausentlassung, um genügend Zeit für die (Neu)Organisation der Pflegesituation zu Hause zur Verfügung zu haben.

Pflegebehelfe und Hilfsmittel

Es gibt eine Vielzahl an unterstützenden Hilfen. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der passenden Hilfsmittel. Im Sinne des Arbeitnehmerschutzes sind wir auch dazu verpflichtet, arbeitserleichternde Pflegebehelfe einzusetzen – wie z.B Pflegebetten, Patientenheber oder Badelifte.